Ja, in der Regel wird der Kirchenaustritt dem Arbeitgeber mitgeteilt. Allerdings besteht in den meisten Ländern keine gesetzliche Verpflichtung, den Arbeitgeber über den Kirchenaustritt zu informieren. Die Entscheidung, ob man den Arbeitgeber darüber informiert, liegt daher im Ermessen des Einzelnen. Einige Arbeitnehmer entscheiden sich dafür, ihren Arbeitgeber über ihren Kirchenaustritt zu informieren, um mögliche Konflikte …




















